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09.11.10

Klinische Evidenz ist bei Präparatewahl ausschlaggebend

 

Für viele SIT-Präparate gibt es bislang keine Wirksamkeitsnachweise. So ist zum Beispiel die Evidenz der klinischen Wirksamkeit chemisch-modifizierter Allergene (sog. Allergoide), die etwa 50% des SIT-Marktes ausmachen, insgesamt auf sehr wenige Präparate begrenzt. Zur Verbesserung der Evidenz in der SIT hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Zulassung für Therapieallergene gesetzlich geregelt. So sollen durch die 2008 verabschiedete Therapieallergene-Verordnung die Anforderungen an Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit vereinheitlicht werden. Bis auf wenige Ausnahmen dürfen nach einer Übergangsfrist häufige Therapieallergene nur noch als zugelassene Arzneimittel vertrieben werden.
Doch welche Kriterien spielen heute bei der Wahl des Therapieallergens zur Behandlung einer Baumpollenallergie eine Rolle und inwieweit erfolgt bereits jetzt ein evidenzbasiertes Vorgehen? Um auf diese und weitere Fragen Antworten zu erhalten, führte die Stallergenes GmbH im März 2010 eine Onlinebefragung mit 150 in Deutschland allergologisch tätigen Ärzten durch.

 
 
Diese Informationen beziehen sich auf ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Informationen nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) nur medizinischen Fachkreisen zugänglich gemacht werden dürfen.

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